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FÖRDERUNG VON PROJEKTEN
Mit den Mitteln der Stiftung soll auf der einen Seite ein besonders erfolgreich abgeschlossenes und publiziertes Forschungsprojekt gewürdigt werden.
Dies geschieht durch die Vergabe des Heigl-Preises (ausführliche Informationen siehe unter „Heigl-Preis").
Mit den ansonsten zur Verfügung stehenden Mitteln der Stiftung soll insbesondere die Anschubfinanzierung von Projekten ermöglicht werden, dass heißt es sollen vornehmlich Pilot-Studien und so genannte „Machbarkeitsstudien" aus dem Bereich der (psychodynamisch orientierten) Psychotherapieforschung gefördert werden. Eingereichte Anträge sollten die finanzielle Obergrenze von 10.000 EUR bis maximal 20.000 EUR nicht überschreiten. Demnach sind die Förderung von langfristigen Projekten und auch die Fortsetzung von Fördermaßnahmen von bereits einmal geförderten Projekten in der Regel nicht möglich. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt jährlich durch das Kuratorium nach entsprechender Diskussion und Ranking der vorliegenden Anträge. Die entsprechenden Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober eines jeden Jahres vorliegen. Die Begutachtung der Anträge erfolgt unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der Heigl-Stiftung und nach den formalen Qualitätsanforderungen von DFG-Anträgen. Bei Anträgen, die von Mitarbeitern wissenschaftlicher Institutionen gestellt werden, muss die Einverständniserklärung des Leiters der wissenschaftlichen Einrichtung und gegebenenfalls ein Votum eines zuständigen Ethik-Komitees beigefügt werden. Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsführung der Stiftung: Dipl.- Volkswirt Othmar Kalthoff Ernst-Schneider-Platz l, 40212 Düsseldorf Internet: www.unifreunde-duesseldorf.de |
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